Mathias ELLE

Compliance

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EN 301 549 Version 4.1.1: Was sich 2026 mit WCAG 2.2 ändert

Digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union bekommt 2026 ein bedeutendes Update: Die EN 301 549 wird im Dezember durch die Version 4.1.1 ersetzt. Für viele Fachleute war das nur eine Frage der Zeit, für viele Unternehmen, Agenturen und Websitebetreiber wird es aber konkret anspruchsvoller. Denn mit der neuen Version ändern sich die Umsetzungspflichten – und zwar nicht nur auf dem Papier.

Wer digitale Produkte, Websites oder Apps in Deutschland und der EU betreibt, muss sich künftig an WCAG 2.2 AA orientieren. Hinzu kommen sechs neue Erfolgskriterien und weitere Anpassungen in anderen Kapiteln der Norm. In diesem Artikel erkläre ich, was sich wirklich ändert, für wen das relevant ist und wie du deine Projekte schrittfit vorbereitest.

EU AI Act: Was E-Commerce-Agenturen und Websitebetreiber jetzt tun müssen

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Seit dem vollständigen Inkrafttreten im August 2026 müssen Unternehmen, Agenturen und Websitebetreiber in der EU klare Vorgaben einhalten – besonders wenn KI direkt oder indirekt mit Nutzern interagiert. Für E-Commerce-Agenturen und Betreiber von Online-Shops, Webseiten und Blogs ist das Thema längst kein „nice-to-have“ mehr, sondern eine zentrale Compliance-Pflicht.

In diesem Artikel erklären wir praxisnah, was der EU AI Act für E-Commerce und Websitebetreiber bedeutet, welche Kennzeichnungspflichten gelten und wie Sie Ihre Prozesse rechtssicher aufstellen.

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