Webentwicklung
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Digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union bekommt 2026 ein bedeutendes Update: Die EN 301 549 wird im Dezember durch die Version 4.1.1 ersetzt. Für viele Fachleute war das nur eine Frage der Zeit, für viele Unternehmen, Agenturen und Websitebetreiber wird es aber konkret anspruchsvoller. Denn mit der neuen Version ändern sich die Umsetzungspflichten – und zwar nicht nur auf dem Papier.
Wer digitale Produkte, Websites oder Apps in Deutschland und der EU betreibt, muss sich künftig an WCAG 2.2 AA orientieren. Hinzu kommen sechs neue Erfolgskriterien und weitere Anpassungen in anderen Kapiteln der Norm. In diesem Artikel erkläre ich, was sich wirklich ändert, für wen das relevant ist und wie du deine Projekte schrittfit vorbereitest.